Amtsgericht Gardelegen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 –(COV-iD-19) bleibt das Amtsgericht Gardelegen mit Ausnahme
- der Beantragung von einstweiligen Anordnungen/ Verfügungen
- der Erklärung einer Erbausschlagung
- in Haftsachen
- in eiligen Betreuungs- und Unterbringungssachen
- in Angelegenheiten der Zahlstelle
- in bereits terminierten Verhandlungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen
- der Durchführung von einstweiligen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des
Gerichtsvollziehers
ab dem 18.03.2020 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
In den vorgenannten Ausnahmefällen sowie bei unaufschiebbaren Angelegenheiten melden Sie sich bitte in der Wachtmeisterei. Bei Einlass werden Sie aufgefordert, sich auszuweisen und Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie eine Telefonnummer, unter der Sie im Falle des Auftretens eines Krankheitsfalles zu erreichen sind, anzugeben. Des Weiteren ist Ihr Anliegen kurz darzulegen. Wenn Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigt werden, werden diese sofort gelöscht.
Antragsformulare für Beratungshilfe, für die Bewilligung von Verfahrenskosten- oder Prozesskostenhilfe und die Erteilung eines Grundbuchauszuges liegen im Eingangsbereich des Amtsgerichts Gardelegen bereit. Die Anträge können ausgefüllt werden und in den Nachtbriefkasten oder in der Wachtmeisterei abgegeben werden.
Anträge können wie bisher schriftlich gestellt werden, nicht aber per e-Mail.
Die Maßnahmen dienen auch Ihrem Schutz. Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß
Eickelkamp
Direktor des Amtsgerichts
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Amtsgerichts Gardelegen!
Kontakt
Amtsgericht Gardelegen
Bahnhofstraße 29
39638 Hansestadt Gardelegen
Tel.: 03907 700-0
Fax: 03907 710-145
E-Mail: ag-ga(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Internet: www.ag-ga.sachsen-anhalt.de
Gerichts- und Geschäftsleitung
Direktor des Amtsgerichts
R. Eickelkamp
Geschäftsleiterin des Amtsgerichts
JAF U. Torge
Sprechzeiten allgemein und Beratungshilfe
Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Sprechzeiten Zahlstelle / Gerichtskasse
Montag | 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr
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Sprechzeiten allgemein und Beratungshilfe | |
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Hinweis:
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist in Ihrem Interesse - außerhalb der Sprechzeiten - eine vorherige Terminsvereinbarung mit dem Sachbearbeiter sinnvoll und zu empfehlen. Ansprechpartner für die Terminsvereinbarungen sind die Geschäftsstellen des Amtsgerichts.
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet / Ihr Antrag noch in der Sprechzeit aufgenommen werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Anderenfalls müssen Sie damit rechnen, dass - abhängig von der konkreten Situation bzw. wegen eines etwaigen großen Andrangs - Ihr Anliegen/Antrag nicht mehr abschließend beschieden werden kann.
Behindertengerechter Zugang
Das Gericht verfügt über einen Fahrstuhl, der vom Haupteingang des Gerichts erreichbar ist. Auf dem Justizparkplatz ist ein Behindertenparkplatz vorhanden.
Im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes befindet sich das Behinderten-WC.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
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